PSD2-Richtlinie: Gutachten zum Verbraucherschutz

Mangelnder Schutz der Privatsphäre bei der PSD2-Richtlinie

Ein aktuelles Gutachten der Verbraucherzentrale kritisiert den unzureichenden Schutz der Privatsphäre bei Open-Banking-Angeboten: Hier sei die zweite EU-Zahlungsrichtlinie der mangelhaft und müsse dringend nachgebessert werden.

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Kritik an EU-Zahlungsrichtlinie

Verbraucherschützer kritisieren im Rahmen der PSD2-Richtlinie vor allen Dingen die unzulässigen Datenzugriffe und Geschäftsmodelle, die den Interessen der Kunden zuwiderlaufen.

Open Banking gefährde die Privatsphäre der Verbraucher, daher müsse die PSD2-Richtlinie dringend überarbeitet werden. Zu dieser Aussage kommt ein Gutachten des Verbraucherzentrale  Bundesverbands (vzbv). Die zweite Zahlungsrichtlinie der EU-Kommission fördert die Digitalisierung im Bankwesen und hat zahlreiche digitale Finanzservices erst möglich gemacht. Einige der sichtbaren Vorteile sind eine höhere Benutzerfreundlichkeit beim Online-Banking, eine größere Auswahl an Banking-Apps sowie vereinfachte und beschleunigte digitale Prozesse. Die Nachteile der Richtlinie bestehen laut Verbraucherschützern aber darin, dass die Privatsphäre der Nutzer generell nur unzureichend geschützt ist und dass die Geschäftsmodelle der Anbieter häufig im Widerspruch zu den Interessen der Verbraucher stehen.

Gefahr des gläsernen Verbrauchers

Das vzbv-Gutachten kritisiert insbesondere Fälle, in denen eine Provisionsvermittlung die Auswahl der Empfehlungen einschränkt oder beeinflusst, das Ergebnis also nicht neutral ermittelt wird. Auch Dienste, die auf wesentlich mehr Daten zugreifen, als für die Erbringung des Services nötig wären, heben die Verbraucherschützer hervor. Darüber hinaus weist das Gutachten darauf hin, dass nach wie vor nicht nur die PSD2-Regelungen zu beachten sind, sondern auch die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Letztere Verordnung verpflichtet die Anbieter beispielsweise zu Datensparsamkeit - in der Praxis würden jedoch, je nach Anbieter-Status, die kompletten Kontobewegungen der vergangenen 30 oder 90 Tage übermittelt.

„Die Zweite Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) hat die Pipelines verlegt, durch die immer mehr sensible Daten von den Girokonten der Verbraucher zu den Kontoinformationsdiensten fließen sollen”, erklärt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv: Da eine effektive Kontrolle der Datenströme bislang aber nicht vorgesehen sei, bestehe die Gefahr des vollkommen durchleuchteten Verbrauchers, gibt Mohn zu Bedenken.

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