Olaf Scholz: Bitcoin bekommt eine Abfuhr vom Finanzminister
Kryptoregulierung der EU: Scholz gegen digitale Währungen des Privatsektors
Finanzminister Scholz und seine Kollegen aus vier weiteren EU-Staaten warnen vor den Risiken von Stable Coins für die Stabilität der Währungen und Märkte. Sie fordern einen strengen Regulierungsrahmen für Europa zum Schutz der Verbraucher und der Währungssouveränität.
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Stable Coins als Risiko für die Stabilität der Märkte
Finanzminister Scholz und seine Kollegen aus Frankreich, Italien, Spanien und den Niederlanden wollen Kryptowährungen stärker regulieren und notfalls auch verbieten. Konkret geht es um eine Variante des Kryptogelds, die sogenannten Stable Coins, also Kryptowährungen, die an offizielle Währungen gebunden sind. Solche mit Referenzwerten verknüpfte Kryptowerte seien eine Gefahr für die Stabilität der Währungen und der Märkte, kritisieren die Finanzminister in einer gemeinsamen Erklärung. Sie bedrohten sogar die Währungssouveränität und könnten zudem für Geldwäsche und Terrorfinanzierungen missbraucht werden. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, müsse die EU-Kommission eine strenge Regulierung verabschieden.
Strenge Konditionen gefordert
Scholz und seine Kollegen fordern konkret, dass alle währungsgebundene Kryptowerte, die den aufgestellten Regulierungsrahmen nicht vollständig erfüllen, verboten werden müssen. „Einfache Währungen, von Privaten begeben, das wird es nicht geben mit unserer Unterstützung“, erklärte der Bundesfinanzminister. Nur die Europäische Zentralbank (EZB) sei für die Ausgabe von Währungen zuständig, ergänzte der französische Finanzminister Bruno Le Maire. Dieses Prinzip dürfte nicht von Kryptogeld wie Facebooks Libra unterlaufen werden.
Noch steht der EU-Regulierungsrahmen nicht fest. Nach Meinung der Finanzminister solle er aber zum einen mit der Strategie für den Massenzahlungsverkehr abgestimmt werden. Zum anderen müsse er der Währungssouveränität, der Bekämpfung geldpolitischer Risiken und dem Schutz der Verbraucher dienen.
Daraus ergeben sich laut Erklärung folgende Prinzipien:
- Jede Kryptoeinheit muss im Verhältnis 1:1 an eine Fiat-Währung gekoppelt sein.
- Stabilisierungsreserven dürfen nur bei in der EU zugelassenen Instituten hinterlegt werden.
- Nur der Euro und weitere Währungen von EU-Mitgliedern sind als zugrundeliegende Referenzwerte zulässig.
- Alle Beteiligten müssen in der EU registriert sein, bevor sie eine Tätigkeit in Bezug auf Stable Coins aufnehmen dürfen.
- Stable Coins müssen mit einer unmittelbaren Forderung der Verbraucher sowohl gegen die Stabilisierungsreserve als auch gegen den Emittenten verknüpft sein. So können sie jederzeit in ein offizielles Zahlungsmittel zurückgetauscht werden.
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