Kryptowährungen: EU-Kommission will einheitlichen Rahmen für Bitcoin&Co.
Die Europäische Kommission will Kryptowährungen regulieren
Mehr Schutz für Verbraucher und Investoren sowie Rechtssicherheit verspricht sich die EU-Kommission von einer Regulierung des Krypto-Marktes. In wenigen Wochen soll ein Vorschlag für einheitliche Rahmenbedingungen vorgelegt werden.
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EU-Kommission erarbeitet Vorschlag
Die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel nimmt zunehmend an Fahrt auf, weltweit steigt die Akzeptanz von virtuellen Währungen wie Bitcoin und Ether. Der US-Digitalkonzern Facebook hat die Entwicklung seiner Digitalwährung „Libra“ angekündigt, in China bastelt man am digitalen Yuan. Regulierungsbehörden wie die Europäische Kommission arbeiten daher an einheitlichen Rahmenbedingungen. In den nächsten Wochen will die EU-Kommission einen Vorschlag zur einheitlichen Regulierung von Krypto-Vermögenswerten vorlegen, wie die FAZ offenbar über ein internes Arbeitspapier erfahren hat. Mit einheitlichen Regeln sollen Rechtssicherheit und ein innovationsfreundliches Umfeld geschaffen werden. Zudem können Verbraucher und Investoren so besser geschützt werden.
Komplexer Regulierungsansatz
Derzeit sind Digitalwährungen aufgrund der starken Wertschwankungen für Spekulanten sehr interessant. Der Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU) nennt den Markt für virtuelle Währungen gar einen „Wilden Westen“: Es fehle die klare regulatorische Linie, stattdessen gebe es ein wildes Nebeneinander von Warnungen und Empfehlungen der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden. Laut Arbeitspapier soll sich der EU-Ansatz aus drei Elementen zusammensetzen: die bestehenden Regeln für Finanzinstrumente (Mifid II) werden angepasst, um auch Krypto-Vermögen abzudecken; spezielle Regeln werden geschaffen für solche Vermögenswerte, die nicht unter das EU-Recht fallen wie etwa Stablecoins (engl. Mica); als drittes Element ist die Einführung eines Regimes mit regulatorischer Flexibilität für den Krypto-Handel geplant. Im nächsten Schritt müssen das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten über den Vorschlag der Kommission abstimmen.
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