BGH-Urteil zu Krediten: Strafgebühren bei Immobilienverkauf unzulässig
Commerzbank verliert: Wer Kunden nicht ausreichend über Gebühren aufklärt, darf diese nicht erheben
Die Commerzbank hat gegen die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung geklagt – ohne Erfolg. Der BGH hat die Beschwerde nun abgewiesen mit der Begründung, dass die Commerzbank den Kunden nicht ausreichend über die Berechnung der Strafgebühr informiert habe.
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BGH bekräftigt Urteil: Commerzbank darf Strafgebühren nicht verlangen
Die Commerzbank darf keine Strafgebühren bei einem Immobilienverkauf erheben. Dies hat der BGH nun entschieden. Was war passiert? Die Bank hatte beim Verkauf einer Immobilie eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt. Da die Commerzbank den Kunden im Darlehensvertrag aber nicht ausreichend über die Berechnungsmethoden, mit denen die Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt wird, aufgeklärt hat, hat das Institut keinen Anspruch auf solch eine Zahlung.
Im vorliegenden Fall war die Commerzbank im vergangenen Jahr vom OLG Frankfurt (Az.: 17 U 810/19) zu einer Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von mehr als 21.000 Euro verurteilt worden. Die Commerzbank legte beim BGH Beschwerde ein – ohne Erfolg. Der BGH bekräftige das Urteil vom OLG Frankfurt (Az.: XI ZR 320/20), womit das Urteil rechtskräftig ist.
Urteil gilt für Kredite ab März 2016
Konkret heißt das für Bankkunden: Bei vorzeitiger Beendigung einer Baufinanzierung ist das Verlangen einer Strafgebühr unzulässig. Die Commerzbank ist dabei kein Einzelfall. Ähnliche Urteile gibt es auch gegen Deutsche Bank, DSL Bank, ING Diba sowie andere Banken des genossenschaftlichen Sektors (Sparda, Raiffeisenbanken, PSD).
Immobilienbesitzer haben mit dem BGH-Urteil nun gute Chancen, keine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen beziehungsweise diese bis zu drei Jahre rückwirkend zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass der Immobilienkredit im März 2016 oder später abgeschlossen wurde. Liegt der Zeitpunkt davor, verfällt der Anspruch auf den Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung. Aber: Bei früheren Darlehen können sich Kunden auf den sogenannten Widerrufsjoker berufen, der greift, wenn die Bank den Kunden fehlerhaft über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat.
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