BGH-Urteil: Extra-Gebühr für Paypal ist zulässig
Händler dürfen Zusatzgebühr für Paypal verlangen
Der Fernbus-Betreiber Flixbus darf von seinen Kunden eine Extra-Gebühr für die Bezahl-Optionen Paypal und Sofortüberweisung verlangen. So entschieden es jetzt die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.
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Nicht alle Bezahlwege sind kostenlos
Mittlerweile gibt es zahlreiche unterschiedliche Bezahlwege, für die Kunden gilt dabei: eine Zusatzgebühr bei einer Bezahlung per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte ist verboten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Transaktionen über den Bezahldienst Paypal oder via Sofortüberweisung. Bei diesen Payment-Optionen dürfen Unternehmen von ihren Kunden eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Begründung: Hier werde Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität (Az. I ZR 203/19).
Rechtsstreit zwischen Flixbus und der Wettbewerbszentrale
Das Urteil beendet einen Rechtsstreit zwischen der FlixMobility GmbH, dem Betreiber des Busunternehmens „Flixbus“ und der Frankfurter Wettbewerbszentrale. Hintergrund war die Gebührenerhebung von Flixbus bei Paypal und Sofortüberweisung. Das Busunternehmen bietet im Internet vier Zahlungsmöglichkeiten an: EC-Karte, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Paypal. Bei Sofortüberweisung und Paypal wird eine zusätzliche Gebühr fällig, deren Höhe vom Preis der gebuchten Reise abhängt. Die Wettbewerbszentrale hatte den Rechtsstreit als Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Wie schon das Oberlandesgericht München wiesen die BGH-Richter die Klage gegen Flixbus nun in letzter Instanz ab.
Wofür wird die Gebühr erhoben?
Für die Bezahl-Option Paypal müssen Zahler und Empfänger über ein Paypal-Konto verfügen. Ist darauf nicht genügend Geld, kann der Payment-Dienst Zahlungen per Lastschrift einziehen. Hier trägt der Empfänger die von Paypal erhobenen Kosten. Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung ist neben den Banken noch der Bezahldienstleister Sofort-GmbH zwischengeschaltet. Dieser prüft die Bonität des Käufers, was dem Empfänger des Geldes schnellere Sicherheit über die Buchung geben soll. Diese Dienstleistung muss der Geld-Empfänger, hier also Flixbus bezahlen. Nach dem BGH-Urteil steht es dem Händler jetzt frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt. Flixbus hatte in der Vergangenheit eine Gebühr für beide Dienste verlangt, das ist aktuell aber nicht mehr der Fall.
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