Bankkarte verloren: EuGH stärkt Verbraucher bei Bankkarten-Verlust

Verlust der NFC-Bankkarte: Verbraucher haften nicht für Schäden

Der Verlust einer Bankkarte mit Kontaktlos-Funktion kann riskant sein, wenn die Karte dann von einem Fremden zum Bezahlen genutzt wird. Bleibt der Kontoinhaber auf den Kosten sitzen? Wer haftet in diesem Fall? Der Europäische Gerichtshof hat jetzt zugunsten der Verbraucher entschieden, mit einer Bedingung.

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Risiko Kartenverlust

Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion hat der Europäische Gerichtshof die Verbraucher in der EU gestärkt.

Kontaktlos bezahlen ist das Gebot der Stunde, aber wer haftet eigentlich, wenn die Bankkarte mit Kontaktlos-Funktion verloren geht? Im schlimmsten Fall wird die Karte unrechtmäßig für Einkäufe genutzt, die das Konto des Kunden belasten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verbrauchern in der EU jetzt den Rücken gestärkt: laut einem aktuellen Urteil trägt der Kunde nicht das Risiko für Zahlungen, die mit einer Bankkarte mit Kontaktlos-Funktion vorgenommen werden. Die Bedingung ist allerdings, dass der Verbraucher den Verlust der Karte bei der Bank gemeldet hat. Laut EuGH sei es unrechtmäßig, wenn das Geldinstitut behaupte, dass es technisch unmöglich sei, die NFC-Funktion für das kontaktlose Bezahlen zu sperren.

Bank will Haftung an Kunden abgeben

In der Regel können Beträge bis 25 Euro mit NFC-Karten oder dem Smartphone ohne die Eingabe des PINs bezahlt werden. Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte gegen die AGB für Bankkarten mit Kontaktlos-Funktion der DenizBank geklagt. Die Bank schließt in den AGB nämlich ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen aus. Außerdem weist sie darauf hin, dass der Kunde beim Verlust der NFC-fähigen Karte das Risiko eines Missbrauchs selbst trägt. Der Grund: die Sperrung dieser Funktion sei technisch nicht möglich. Laut EuGH-Urteil ist diese Aussage nachweislich falsch, dem Kunden dürften nach der Meldung des Kartenverlustes keine finanziellen Schäden entstehen.

Ausgereifte NFC-Technologie

Tatsächlich ist die Übertragung von Daten via Near-Field-Communication-Technologie ausgereift. Der Abstand der Bankkarte oder des Smartphones zum Bezahlterminal beträgt nur wenige Zentimeter. Daher kann der übertragene Datensatz, der sogenannte Token nicht aus der Ferne abgelesen werden. Hier unterscheidet sich NFC zum weniger sicheren Bluetooth. Darüber hinaus ist der verschlüsselte Token nur für einen Bezahlvorgang gültig und kann nicht mehrfach verwendet werden.

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