Taschengeld-Konto eröffnen
Der Weg zum erst eigenen Geldkonto
Wenn Kinder regelmäßig Bargeld bekommen, ist es ratsam, ihnen ein eigenes Geldkonto zur Verfügung zu stellen. Wo Sie ein so genanntes Taschengeldkonto eröffnen können und was Sie dafür benötigen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
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Das richtige Konto auswählen
Ein Taschengeldkonto – auch Kinder- oder Jugendkonto genannt – ist ab etwa sieben Jahren ratsam. Im Grundschulalter bekommen viele Kinder zum ersten Mal Taschengeld. Zudem häufen sich Geldgeschenke an Geburtstagen und Weihnachten. Damit das Geld nicht zuhause rumliegt, können Eltern für ihren Nachwuchs ein Kinderkonto eröffnen.
Bei vielen Banken und Sparkassen gibt es spezielle Kinderkonten, die auf Guthabenbasis geführt werden. Zudem gibt es keine Kontoführungsgebühr. Vergleichen Sie mehrere Kontomodelle miteinander. Achten Sie darauf, dass das Konto auch wirklich kostenlos ist und ihr Kind nicht für Extra-Leistungen wie Überweisungen, Kontoauszüge oder Bargeldabhebungen zahlen muss. Darüber hinaus sollte zum Taschengeldkonto eine kostenlose Geldkarte gehören.
Einige Taschengeldkonten werden sogar mit einer Guthabenverzinsung angeboten. Nutzen Sie für das Finden des richtigen Angebots am besten Vergleichsrechner. Sie als Eltern sollten bei der Auswahl eines Kinderkontos darauf achten, dass sich ein Bankautomat in der Nähe befindet, damit ihr Kind auch jederzeit Geld einzahlen und abheben kann.
Ein Kinderkonto eröffnen: Diese Dokumente benötigen Sie
Haben Sie sich für ein Konto entschieden, können Sie dieses nun eröffnen. Ist das Taschengeldkonto bei einer Filialbank, eröffnen Sie das Konto direkt vor Ort. Haben Sie sich für eine Direktbank entschieden, findet die Kontoeröffnung online statt. Bei Letzterem findet eine Verifizierung über das Post- oder Video-Ident-Verfahren statt. Beim Post-Ident gehen Sie mit den unterschriebenen Unterlagen zur Post. Dort wird Ihre Identität geprüft. Beim Video-Ident kontaktiert Sie ein Bankmitarbeiter per Video-Chat.
Für die Einrichtung eines Girokontos brauchen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Regel die Zustimmung beider Eltern. Sowohl Mutter als auch Vater muss auf dem Antrag unterschreiben. Für eine Kontoeröffnung sind folgende Unterlagen nötig:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- eventuell eine Vollmacht des fehlenden Elternteils (wird nicht von jeder Bank akzeptiert)
- Sorgerechtsbestätigung und Scheidungsurkunde bei getrennt lebenden Eltern
- Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil verstorben ist
- Heiratsurkunde bei Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen
- Ausweise der Eltern/Sorgeberechtigten
Die Kontoeröffnung – in der Regel nur mit den Eltern zusammen
Bei der Kontoeröffnung müssen Sie als Sorgeberechtigter mit den oben genannten Dokumenten anwesend sein. Einzige Ausnahme: Wenn Ihr minderjähriges Kind einen Arbeitsvertrag vorlegen kann, ist es dazu berechtigt, auch ohne Zustimmung der Eltern ein Konto zu eröffnen (BGB § 113). Dafür muss das Kind den Arbeitsvertrag mit zur Bank bringen. Auszubildende sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Eltern tragen Verantwortung für das Kinderkonto
Wenn Sie für Ihr Kind ein Taschengeldkonto eröffnen, können Sie in der Regel entscheiden, ob Ihr Kind Bargeld abheben, Überweisungen tätigen oder mit der EC-Karte bezahlen darf. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes haben Sie als Eltern die Vollmacht über das Konto. Somit tragen Sie als Eltern aber auch die Verantwortung bis zur Volljährigkeit. Wichtig: Das Geld auf dem Kinderkonto gehört allein Ihrem Kind. Erwachsene dürfen ein Kinderkonto nicht nutzen, um mit dem steuerlichen Freibetrag der Kinder selbst Geld zu sparen.
Es ist sinnvoll, wenn Sie für Ihr Kind gleich ein Online-Konto beziehungsweise einen Online-Zugang einrichten lassen. So kann der Nachwuchs auch von zuhause aus Geld überwiesen und den Kontostand checken. Das schult den Umgang mit den eigenen Finanzen. Zudem hat Ihr Kind somit immer sein Guthaben im Blick.
Was kommt nach der Volljährigkeit?
Mit der Volljährigkeit Ihres Kindes gelten die Konditionen für ein Kinderkonto nicht mehr. Oft schaltet die Bank das Konto auf ein Girokonto für Erwachsene um, das dann häufig eine monatliche Gebühr kostet. Alternativ bieten einige Banken sogenannte Studentenkontos an, die häufig kostenlos oder zumindest vergünstigt geführt werden können. Informieren Sie sich rechtzeitig über das weiterführende Angebot bei Ihrer Bank. Bei zu hohen Kosten sollten Sie einen Kontowechsel in Betracht ziehen.
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