eID im Banking

Wie der elektronische Identitätsnachweis im Bankengeschäft genutzt werden kann

eID ist eine Funktion, die nahezu jeder Deutsche in seinem Portemonnaie mit herumträgt. Dennoch fristet diese Technik in Deutschland noch ein Nischendasein. Dabei kann die eID vor allem im Banking zeitsparend und unkompliziert eingesetzt werden.

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Das versteht man unter eID

In Zukunft wird bei Finanzgeschäften die sichere elektronische Identität eine große Rolle spielen.

eID steht für elektronischen Identitätsnachweis. Damit kann die Identität einer Person in der digitalen Welt mithilfe eines Datenchips nachgewiesen werden. Seit 2010 verfügt jeder neu ausgestellte Personalausweis in Kartenform über die eID-Funktion.

Anwendungsbereiche der eID

Mit der eID-Funktion können Sie Alltägliches digital abwickeln. Das betrifft jene Bereiche, in denen ein Identifikationsnachweis nötig ist, also unter anderem bei Behördengängen, Vertragsabschlüssen oder beim Online-Shopping.

Wo Sie die eID-Funktion nutzen können, erkennen Sie am Logo (grün-blauer durchbrochener Kreis), das Sie unter anderem auf der Rückseite des Personalausweises finden. Wird die Funktion bei einem Dienstleister angeboten, prangt das entsprechende Logo auf Internetanwendungen, Bürgerterminals und Lesegeräten. Unter anderem können Sie den elektronischen Identitätsnachweis für die Online-Abfrage ihrer Punkte in Flensburg nutzen oder um sich bei der Deutschen Rentenversicherung Rentenauskünfte einzuholen.

Voraussetzungen für die Nutzung von eID

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten, brauchen Sie nicht nur einen aktuellen Ausweis, sondern auch ein Kartenlesegerät und einen eID-Client. Als Lesegerät steht die offizielle Android-App „AusweisApp2“ zur Verfügung. Zudem benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone. Den Kurzstreckenfunk NFC unterstützen in der Regel alle neueren Smartphone-Modelle.

Sicherheit der eID

Die Daten werden bei der Online-Ausweisfunktion sicher mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übertragen. Für die hohe Sicherheit sorgt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sämtliche Bestandteile wie Chip, eID-Client, Kartenlesegeräte oder Serverinfrastruktur werden nach den Vorgaben und Technischen Richtlinien des BSI entwickelt. Zudem darf der Dienst nur von Dienstleistern und Behörden angeboten werden, die über ein entsprechendes Zertifikat (Berechtigung des Bundesverwaltungsamtes) verfügen.

Bei jeder Anwendung kann zudem der Nutzer entscheiden, welche Daten er vom Ausweis zur Behörde übertragen lässt. Neben der eindeutigen Identifizierung mit Namen ist auch eine Altersverifikation ohne die Weitergabe anderer persönlicher Daten möglich.

Zudem muss vor der Datenübermittlung eine sechsstellige PIN eingegeben werden, womit Sie den Vorgang verifizieren. Die erste noch fünfstellige PIN wird Ihnen nach der Beantragung des Ausweises automatisch per Brief zugeschickt. Diese müssen Sie durch eine persönliche sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie am Bürger-Terminal, mit einem Kartenlesegerät und eID-Client am Rechner oder dem Smartphone und der mobilen AusweisApp2 tun.

Die eID für Bankgeschäfte nutzen

Das Bankenwesen unterliegt einer zunehmenden Digitalisierung. Dadurch eröffnen sich bei der Abwicklung von Zahlungen und Finanzgeschäften neue, elektronische Möglichkeiten. Mit der eID könnten Verbraucher unter anderem bei einer Konto-Eröffnung die Identitätsprüfung durchführen. Somit würde das bisherige Post- beziehungsweise VideoIdent-Verfahren wegfallen. Auch für den Login beim Online-Konto, für die Absicherung von Transaktionen oder der Bezahlung von Online-Käufen könnte die elektronische Signatur zum Einsatz kommen.

Zusätzlich können mithilfe der eID Verträge rechtsgültig unterschreiben werden, unter anderem beim Abschluss von Kleinkrediten. Der Vorgang sieht dabei wie folgt aus:

  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Kreditvertrag auf einem mobilen Endgerät.
  • Anschließend laden Sie sich eine Legitimations-App auf das Smartphone, woraufhin die Authentifizierungsanfrage an einen eID-Server weitergeleitet wird.
  • Legen Sie Ihr NFC-fähiges Smartphone auf den Personalausweis. Die Kombination von App und Smartphone fungiert hier als Kartenlesegerät.
  • Bestätigen Sie den Umfang und die Übermittlung der erforderlichen Daten durch die Eingabe Ihrer persönlichen sechsstelligen PIN.
  • Danach legen Sie erneut den Ausweis auf das Smartphone. Die Daten werden nun an den eID-Server über den RFID-Chip im Personalausweis übermittelt.
  • Daraufhin laden Sie sich ein vom Dienstleister zur Verfügung gestelltes Zertifikat mit einem persönlich vergebenen Passwort herunter. Per SMS bekommen Sie eine TAN zugeschickt, mit der Sie  das Zertifikat aktivieren.
  • Mit einer weiteren TAN erfolgt die Identifizierung im Signaturprozess. Der Vertrag ist somit rechtsgültig.

Vorteile der eID

  • Erleichterung des digitalen Alltags
  • zeitsparend
  • sehr hohe Sicherheit
  • Rechtskonformität
  • geringe Eintrittsbarrieren

Nachteile der eID

  • in Deutschland bisher kaum genutzt
  • Banken uneinig über Einsatz
  • viele Behörden/Dienstleister bieten keine einfachen Lösungen für den eID-Einsatz an
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