Bankgebühren zurückfordern: Musterbrief, Tipps & Infos

BGH-Urteil: Zu viel gezahlte Bankgebühren zurückfordern

Nach dem richtungsweisenden BGH-Urteil über rechtswidrige Gebührenerhöhungen bei Banken befürchten die Finanzinstitute eine Rückerstattungswelle. Lesen Sie hier, wer einen Anspruch auf Rückerstattung hat, wie die Rechtslage ist und wie Bankkunden am besten vorgehen sollten.

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Aktualisiert am 28.06.2021

Das ist die Rechtslage nach dem BGH-Urteil

Schweigen ist keine Zustimmung. Das ist die Kernaussage des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Praxis der Banken, dass Kunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausdrücklich zustimmen müssen. - Quelle: Shutterstock.com

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sorgte im April für großes Aufsehen: die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv hatte eine Klage gegen die Postbank angeführt und moniert, dass Gebührenänderungen der Bank in den vergangenen Jahren immer durchgesetzt wurden, sofern der Kunde nicht Widerspruch dagegen einlegte. Die meisten Verbraucher hatten die Erhöhungen der Gebühren stillschweigend hingenommen, was die Bank als Zustimmung wertete.

Überraschend urteilten die Richter, dass dieses Vorgehen rechtswidrig sei und Bankkunden in Zukunft ihre Zustimmung zu der Gebührenänderung bzw. der Änderung der AGB geben müssten (Az.: XI ZR 26/20). Der BGH war der Auffassung, die Klauseln der Banken seien zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen.

Und mehr noch: Kunden, die in den letzten Jahren von dieser Änderung betroffen waren, dürfen jetzt zu viel gezahlte Kontogebühren zurückfordern, so das Gericht. Es handelt sich zum Beispiel um Kosten für Konto- und Depotführung.

Banken befürchten Rückforderungswelle

Nach diesem richtungsweisenden Urteil bereiten sich zahlreiche Banken nun auf Gebühren-Rückforderungen ihrer Kunden vor. Denn die Entscheidung betrifft nach Meinung von Branchenexperten nicht nur die Postbank, sondern deutlich mehr Finanzinstitute, weil die jetzt beanstandeten Klauseln im Wesentlichen den Muster-AGB vieler Banken und Sparkassen entsprechen. Die Entscheidung könnte sich sogar auf Zahlungsdienstleister wie Paypal auswirken.

Allerdings erwartet die Verbraucherzentrale keinen Automatismus bei der Rückerstattung, sondern rechnet damit, dass Kunden selbst aktiv werden müssen. So erklärte die Postbank bereits, Rückerstattungen seien eine Frage des Einzelfalls und könnten nicht pauschal erfolgen. Die Bank werde jeden konkreten Erstattungsanspruch prüfen und Entgelte gegebenenfalls erstatten. Auch der Bankendachverband Deutsche Kreditwirtschaft machte deutlich, dass jeder Erstattungsantrag individuell geprüft werde.

Noch ist nicht ganz klar, über welchen Zeitraum Kunden Geld zurückfordern können. Die Verbraucherschützer des Bundesverbandes haben einen interaktiven Musterbrief ausgearbeitet, den Kunden an ihre Bank schicken können.

Gleichzeitig prüft die Verbraucherzentrale auch, wann die Ansprüche verjähren. Laut Branchenmedien können Kunden drei Jahre rückwirkend bis mindestens zum Jahr 2018 Gebühren zurückverlangen.

So berechnen Sie den Rückerstattungsanspruch

Bankkunden, die ihr Geld zurückfordern wollen, müssen folgendermaßen vorgehen: Berechnen Sie zuerst, was Ihnen zusteht. Da das Urteil nicht nur Kon­to­füh­rungs­ge­bühren betrifft, sondern auch sämtliche andere Kosten erfasst, lohnt sich ein Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV).

Das muss allerdings vom Zeitpunkt der Kontoeröffnung stammen, denn das sind die ursprünglich festgesetzten Kosten. Dabei ist egal, ob das Konto vor 2018 eröffnet wurde. Der Rahmenvertrag wurde bei der Kontoeröffnung geschlossen, alle Änderungen danach waren ohne die Zustimmung des Kunden nicht rechtmäßig. Wer dazwischen sein Kontomodell gewechselt hat, muss die Gebühren zum Wechselzeitpunkt heranziehen.

Kunden können ihre Bank um ein altes PLV bitten oder online über die Webseite “Wayback Machine” ein archiviertes altes Leistungsverzeichnis suchen. Möglicherweise finden Sie auch im Mail-Postfach Ihres Kontos die Nachricht zur Erhöhung. Oder Sie haben das Schreiben der Bank im Bankordner abgeheftet. Zusätzlich dazu wird ein aktuelles Preisverzeichnis benötigt, um die Preisänderungen nachvollziehen zu können.

Zusätzlich können Sie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr verlangen, seitdem die Bank die Gebühr in Rechnung gestellt hat. Der Zinsbetrag lässt sich mit einem Zinsrechner ermitteln. Aus diesen Berechnungen ergibt sich der Gesamtbetrag, den Sie von Ihrer Bank zurückfordern können.

Mustertexte und Musterbriefe anderer Organisationen

Die Stiftung Warentest hat ebenfalls Mustervorlagen für die Rückforderung von Bankgebühren erstellt, die in etwa so aussehen:

 

[Absender]

An

[Adresse der Filiale von Bank oder Sparkasse, die ihr Konto führt]

 

[Datum]

 

Betreff:             Erstattung von Zahlungen, die auf rechtswidrige Gebührenerhöhungen entfallen

Konto [Ihre Iban]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich führe das im Betreff genannte Konto bei Ihnen bereits seit vielen Jahren. Sie haben inzwischen [ggf.: mehrfach] die Gebühren erhöht. Dabei haben Sie entsprechend Ihren Geschäftsbedingungen mein Schweigen als Zustimmung gewertet. Das ist nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichts-hofs vom 27.04.2021, Aktenzeichen: XI ZR 26/20 rechtswidrig. Ich schulde Ihnen damit nach wie vor nur die bei Kontoeröffnung vereinbarten Gebühren. Für den Zeitraum von 1. Januar 2018 bis heute haben Sie mir die Differenz zwischen gezahlten und wirksam vereinbarten Gebühren zu erstatten.

Um prüfen zu können, wie viel meiner Zahlungen an Sie auf nach dem BGH-Urteil unwirksame Gebührenerhöhungen entfallen, mache ich hiermit von meinem Recht auf eine Entgeltaufstellung nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz - ZKG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis heute Gebrauch. [Ggf.: Außerdem liegt mir auch die vorvertragliche Entgeltinformation nach § 5 ZKG nicht vor.]

Den Zugang der Entgeltaufstellung[en] für den genannten Zeitraum erwarte ich bis [Datum in mindestens zwei Wochen ab Zugang des Forderungsschreibens bei der Bank oder Sparkasse]. Ich bitte um Verständnis: Sollte die Entgeltaufstellung [ggf. und die vorvertragliche Entgeltinformation] bis zum genannten Tag ausbleiben, werde ich ohne weitere Ankündigung geeignete rechtliche Schritte einleiten, um mein Recht darauf durchzusetzen. Dabei entstehende Kosten hätten Sie zu übernehmen.   

Ich gehe außerdem davon aus, dass Sie ab sofort nur noch die wirksam mit mir vereinbarten Gebühren kassieren. Sollten Sie mein Konto weiterhin mit den rechtswidrig erhöhten Gebühren belasten, werde ich auch insoweit Erstattung der auf die Erhöhung entfallenden Beträge fordern.

Mit freundlichen Grüßen

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